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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.1964 - 1 A 10/63   

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https://dejure.org/1964,10839
OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.1964 - 1 A 10/63 (https://dejure.org/1964,10839)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.01.1964 - 1 A 10/63 (https://dejure.org/1964,10839)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Januar 1964 - 1 A 10/63 (https://dejure.org/1964,10839)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 4 K 144/20

    Landesrechtliche Beanstandungsklage - Erledigung durch Wegfall des

    Daher ist die Beanstandungsklage das erforderliche Instrument zur Gewährleistung der Anforderungen des Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 77 Abs. 2 Landesverfassung - LV - und zur Überprüfung der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses des Beklagten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Januar 1964 - 1 A 10/63 -, AS 9, 130, 131; Urteil vom 30. November 2015 - 1 A 10317/15.OVG -, juris; Kintz: Die Beanstandungsklage nach § 17 RhPfAGVwGO, LKRZ 2009, 5, 6).

    Das von der Aufsichtsbehörde mit der Beanstandungsklage verfolgte Interesse an der Durchführung und Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist kein subjektives Einzelinteresse, das der Staat wie eine Privatperson zur Verteidigung seiner eigenen Rechtsposition wahrnimmt, sondern ein öffentliches Interesse, das zur Verwirklichung des dem Staat anvertrauten gemeinen Wohls geltend gemacht wird und sich von den subjektiven Rechten des Einzelnen wesentlich unterscheidet (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Januar 1964 - 1 A 10/63 -, AS 9, 130, 135; so auch OVG Saarland, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 R 229/00 -, Rn. 30, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2014 - 7 D 10681/14

    Zur Prozesskostenhilfe für Beigeladenen bei einer Aufsichtsklage -

    Anderenfalls wäre es nicht möglich, den verfassungsmäßig gewährleisteten Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) im Einzelfall wirksam durchzusetzen, wenn der Rechtsausschuss einen Widerspruchsführer rechtswidrig begünstigt (OVG RP, Urteil vom 9. Januar 1964 - 1 A 10/63 -, AS 9, 130, 132).
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